Der erste Termin

Der erste Termin

Anmeldung:
Gerne können Sie sich bei uns telefonisch unter 02644-9458970 oder per E-Mail unter praxis@hoeffer.de anmelden.

Ablauf des ersten Termins:

Das erste Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und findet mit den sorgeberechtigten Eltern und dem Kind statt. Gemeinsam versuchen wir zu verstehen, welches Problem Sie, bzw. Ihr Kind, zu uns bringt. Dann erarbeiten wir einen diagnotischen / therapeutischen Plan einschließlich (falls notwendig) weiterer Folgetermine. In der Regel wird das Gespräch zunächst mit allen Beteiligten geführt und dann je nach anstehendem Thema auch geteilt (z.B. nur Eltern und / oder nur Kind). Sofern dies hilfreich und passend erscheint, arbeiten wir beim ersten Termin bereits mit Fragebögen, welche Sie in der Wartezeit, in der Sie nicht selbst im Gespräch sind, ausfüllen können.

Bitte bringen Sie ausreichend Zeit für den ersten Termin mit. Dieser dauert in der Regel 45-60 Minuten, in Einzelfällen auch länger.

Wenn es aus beruflichen Gründen oder bei getrennt lebenden Eltern nicht möglich oder sinnvoll ist, dass beide Eltern / alle juristisch Sorgeberechtigten gemeinsam kommen, bringen Sie bitte unbedingt die von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Behandlung mit (siehe auch wichtige Hinweise).

Notwendige Unterlagen:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit:
  • Krankenversicherungskarte des Kindes
  • Den ausgefüllten Anmeldebogen und die Einverständniserklärung
  • Die ausgefüllte Honorarausfallvereinbarung
  • Überweisungsschein (nur notwendig, falls Sie von Ihrem Haus- oder Kinderarzt an uns verwiesen wurden)
  • Das gelbe Vorsorgeuntersuchungsheft
  • Bei Schulproblemen: Kopien relevanter Schulzeugnisse
  • Bei Problemen im Lesen/Schreiben/Rechnen aktuelle Arbeitshefte zur Ansicht
  • Kopien sämtlicher bereits vorliegender Befunde/Arztbriefe
  • Bei Wunsch zur Kontaktaufnahme mit weiteren Personen / Institutionen: Schweigepflichtsentbindung

Wichtige Hinweise:

Da die kinderpsychiatrische und-psychotherapeutische Sprechstunde nicht der "ärztlichen Alltagsversorgung" zugeordnet wird, sondern als aktive Entscheidung der Eltern betrachtet wird, ist es notwendig, dass alle Sorgebrechtigten einverstanden sind mit der Vorstellung des Kindes und somit die Anmeldung auch alle unterschrieben haben. Leider kann ansonsten der Termin nicht stattfinden, da ein prinzipielles Einverständnis der Eltern nicht einfach vorausgesetzt werden darf.
Bisweilen gibt es in der Familie oder im Verwandten-/Bekanntenkreis wichtige Bezugspersonen, die Sie in die Gespräche mit einbinden möchten. Hier ist es ebenfalls wichtig, dass beide Elternteile (oder andere Sorgeberechtigten) schriftlich auf der Schweigepflichtsentbindung erklären, wer in die Behandlung einbezogen werden soll. Ansonsten können weitere Personen (auch neue Lebenspartner, Großeltern etc.) nicht in die Gespräche mit eingebunden werden.
Sofern benötigt, stellen wir Ihnen gerne eine Entschuldigung für die Schule / KiTa  bei Terminen in unserer Praxis aus.

 Hinweise zur Honorarausfallvereinbarung und ausfallenden Terminen: 
Wir arbeiten als reine Bestellpraxis. Das bedeutet, wir reservieren unsere Termine nach Vereinbarung ausschließlich für einen Patienten bzw. die Sorgeberechtigten. Damit geht einher, dass wir kurzfristige Terminausfälle nicht einfach ersetzen und neu vergeben können. Darum ist der Abschluss einer Honorarausfallvereinbarung mit den Sorgeberechtigten unserer Patienten eine Voraussetzung für die Vergabe unserer Termine. Bitte bringen Sie diese daher ausgefüllt zum ersten Termin mit.

Im Sinne einer guten gegenseitigen Zusammenarbeit erwarten wir, dass Terminabsagen spätestens 48 Stunden vor dem fraglichen Termin erfolgen. Ausnahmsweise können diese auch später erfolgen, sofern die Terminabsage durch akute Krankheit bedingt ist und hierfür ein ärztliches Attest vorgelegt wird oder sie aufgrund höherer Gewalt zustande kommt. Bei unbegründet verspäteten Terminabsage behalten wir uns vor, ausfallenden Termin entsprechend der Honorarausfallvereinbarung in Rechnung zu stellen.









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